Selbstverständnis

Unsere Schule braucht Eltern, die bereit sind, sich mit unseren pädagogischen Grundlagen auseinander zu setzen und diese auch zu Hause zu unterstützen. Eine Freie Schule löst in jedem Erwachsenen eigene Lernprozesse aus. Und wenn es zu Konflikten zwischen Schule und Eltern (deren Hoffnungen, Erwartungen an die Schule) kommt, brauchen beide Seiten die Fähigkeit der Selbstreflektion und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung.

Ein inspirierender Austausch zwischen Schule und Elternhaus in Form von Elternversammlungen, Hospitationen in der Schule, themenzentrierten Abenden und persönlichen Gesprächen sind Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gemeinsam entwickeln wir uns!

Mitarbeit

Eine Freie Schule erfordert von den Eltern Engagement, braucht ihre tatkräftige und organisatorische Unterstützung. Neben den in größeren Abständen durchgeführten Aktionstagen und dem regelmäßigen Putzen kann jeder seinen Fähigkeiten entsprechend in verschiedenen Bereichen tätig werden.

Die Elternmitarbeit ist in der Regel in AGs organisiert sich in Arbeitsgruppen. Aus jeder Familie nimmt mindestens ein Elternteil an der Arbeit in
einer AG teil. Was macht dir Spaß? Was kannst du besonders gut,
siehst du etwas, das der Schule noch fehlt?

Die AG’s treffen sich nach eigenem Ermessen regelmäßig. Der Arbeitsaufwand sollte sich in einem Zeitrahmen von ca. 4 Stunden pro Monat pro Familie bewegen.

Derzeit gibt es folgende AGs:  
– Feste AG
– Schulhaus- AG
– Außengelände- AG
– Material-AG
– Öffentlichkeitsarbeits-AG

Die Arbeitsstunden, die die Eltern für die Schule leisten, werden auf Arbeitszeitkonten eingetragen und am Ende des Schuljahres abgerechnet. Wer seine Stunden nicht „geschafft“ hat, leistet einen finanziellen Ausgleich.

Mitbestimmung

ElternvertreterInnen:

Jede Stufe wählt 1 x im Jahr ihre ElternvertreterInnen, die Ansprechpartner  für Kommunikationsprobleme sind, Ideen weiterleiten oder auch besondere Aktionen organisieren.

Vollversammlung

Die Schulvollversammlung besteht aus allen Eltern und in der Schule Arbeitenden (Angestellte, Ehrenamtliche und Honorarkräfte).

Die Vollversammlung trifft sich einmal im Jahr, gegen Ende des Schuljahres. Der Vorstand erstattet Bericht über das vergangene und die Planung für das kommende Schuljahr.

Elternabende/Hospitationen:

Mehrmals im Jahr finden Elternabende statt, die wir für die Transparenz sehr wichtig finden. Deshalb sind sie als verpflichtend definiert.

Außerdem begrüßen wir es, wenn Eltern sich für Hospitationen anmelden.
2 x im Jahr gibt es einen Elternsprechtag für intensive Elterngespräche (jeweils 30-60 Minuten). Darüber hinaus können natürlich jederzeit extra Gespräche vereinbart werden.

Putzen

Die Sauberkeit der Schule ist Aufgabe der Eltern. Hierfür gibt es einen Putzplan in den jede Familie eingetragen ist (ausgenommen Vorstände, Lbs und Eltern mit besonders zeitintensiven Sonderaufgaben)

Jedes Wochenende wird die Schule gründlich von Familien gemeinsam geputzt.
Diese Familien sollten sich möglichst vorher miteinander in Verbindung setzen.

Wenn eine neue Familie im Putzplan eingetragen ist, sollte sie zusammen mit einer erfahrenen Familie putzen.
Pro Familie sollte man mit ca. 3 Stunden Arbeit rechnen.

Wer nicht selbst putzen kann oder möchte:

Man kann natürlich in Eigenregie mit anderen tauschen und es gibt einige Eltern oder bereits größere Familienmitglieder, die gegen ein Entgelt von 10€/Stunde Euren Putzdienst übernehmen.

Eltern-Blog

Interne Informationen für die Eltern wie z.B. Adress- und Telefonlisten und der Schulkalender befinden sich auf unserem Eltern-Blog. Dieser ist nur für registrierte Eltern der Schule zugänglich.

Link: blog.freie-schule-dreisamtal.de

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Die Entscheidung über eine schriftlich beantragte Beurlaubung richtet sich nach den Maßgaben der Schulbesuchsverordnung §4.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulBesV+BW+%C2%A7+4&psml=bsbawueprod.psml&max=true

• Der Mentor/die Mentorin kann für 1-2 Tage beurlauben (aber nicht direkt vor oder nach den Ferien)

• In allen übrigen Fällen entscheidet die Schulleitung

Der während der Beurlaubung versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.

Das Antragsformular findet ihr hier.